Vom Lebensnerv, wie abgründig auch immer...
Seit gestern wälze ich immer mal wieder eine Nachricht im Kopf von links nach rechts:
In den USA wurde eine Hinrichtung ausgesetzt, weil der Scharfrichter, also der Arzt oder Sanitäter (?) beim Hinzurichtenden keine passende Vene für einen intravenösen Zugang finden konnte…
Nun soll die Hinrichtung eine Woche später wiederholt werden…
Jede Panne rund um Hinrichtungen macht deutlich, wie gross unser Dilemma im Umgang mit Todesstrafen ist. Wie sehr werden wir Menschen als Teil einer Gesellschaft auch zu Ungeheuern, wenn wir der Ungeheuerlichkeit schwerster Verbrechen begegnen wollen?
Was geschieht mit uns, wenn wir Rache, Vergeltung fordern? Mit welcher Grundeinstellung ist nur schon die schwere Strafe zu vertreten? Wo ist das Recht in uns, Recht zu sprechen? Und doch wünschen wir uns Sicherheit, brauchen wir sie, brauchen wir Regeln, die auch durchgesetzt werden. Fehlverhalten muss Konsequenzen haben.
Aber die Menschen, die über Leitplanken gestiegen sind, die wir selbst nie verlassen, bleiben unter uns. Hannibal Lecter, der den hollywoodmässigen, schon fast wieder schönen Schauder in uns erzeugt, bleibt an der Leinwand kleben, ist Unikat, fast eine Sensation.
Vielleicht ist ja unsere eingestandene Hilflosigkeit gegenüber real existierenden Schwerverbrechern sogar ein ehrlicher, menschlicher Ansatz:
Wir gestehen uns ein, dass wir mit ihnen nicht umgehen können. Und müssen doch Schutz anbieten für andere. Dauerhaft. Daraus entstehen unbefriedigende Lösungen, die eher Notlösungen sind. Es gibt hier eben Notsituationen, die nicht aufgelöst werden können. Aber ein Leben beenden? Den Kippschalter drehen, den Stöpsel ziehen… Kein Staat der Welt kann wohl die Autorität aufbringen, einen Menschen in dieser Funktion genau dazu wirklich zu ermächtigen.
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zoee · 17. September 2009, 18:51 · #
dem ist nichts hinzuzufügen.
aber wie grausam ist es, einen menschen das zweite mal zur exekution zu führen? darf man das denn überhaupt? moralisch sowieso nicht, aber rechtlich?
roberto · 17. September 2009, 21:14 · #
@zoee
Ich teile deine Meinung – einen Menschen ein zweites Mal zur Exekution zu führen ist wohl ein menschliches Drama, das Seinesgleichen sucht.
@Küde
Manchmal würden die schrecklichen Details einer Tat – also nicht nur das Zitat des Rechtsartikels – das Kippen des Schalters etwas verständlicher erscheinen lassen.
Liebe Grüsse
Roberto
zentao · 18. September 2009, 12:11 · #
Das ganz traurige an der Todesstrafe ist, dass ein Verurteilter, seine Fehler, seine Einsichten, nicht mehr ausgleichen kann. Auch wenn er seine Schuld eingesehen hat und sein Leben ändern möchte, diese Chance bekommt er nie mehr. Wer für die Todesstrafe ist macht sich mitschuldig.
Liebe Grüsse zentao
Thinkabout @ Roberto, Zoee · 18. September 2009, 17:56 · #
Ja, die drohende Wiederholung ist hier noch der i-Punkt. Rechtlich? Ich kenne das US-Recht nicht, aber wie weit mag es oder ein anderes Rechtssystem überhaupt moralisch sein können?
Roberto, ja, ich weiss. Glaube mir, auch ich kann mir dieses Schalterkippen vorstellen, würde meiner Frau oder einem anderen lieben Menschen eine solche Tat widerfahren. Aber was geschieht danach mit mir? Wenn dieser Impuls vorbei ist, die Tat getan? Dies sagt einer, der Militärdienst leistete, weil er ehrlich genug war, sich einzugestehen, dass er seine Familie, seine Frau so oder so mit der Waffe verteidigen würde. Für meine Liebsten kenne ich kein Pardon. Das macht mich aber nicht frei. Ganz und gar nicht.
Marianne · 18. September 2009, 22:33 · #
Warum sollte ein Mörder eine zweite Chance bekommen? Hat sein Opfer eine solche? Könnten wir, wenn uns das Liebste genommen wird, dies je verstehen, begreifen, tolerieren?
Tina · 19. September 2009, 08:43 · #
Es sind ja nicht nur Mörder, die zum Tode verurteilt werden.
Als todeswürdige sittliche und sexuelle Vergehen gelten in manchen Staaten: * Ehebruch (Saudi-Arabien, Iran, Afghanistan) * praktizierte, mehrfach bezeugte männliche Homosexualität (Iran, Saudi-Arabien, Jemen, Sudan, Mauretanien) * Prostitution (Irak bis 2003) * Zuhälterei (Saudi Arabien).
(http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe)
Ändert das Auslöschen eines anderen Lebens irgendetwas an der Tatsache, daß ein von mir geliebter Mensch nicht mehr da ist?
Ich bin froh in einem Land zu leben, in dem man sich für das Abschaffen der Todesstrafe entschieden hat.
Chantal · 21. September 2009, 10:28 · #
Ich habe mich vor nicht allzu langer Zeit mit verschiedenen Freunden über dieses Thema unterhalten.
Es ist klar, dass ich als Direktbetroffene in blinder Wut/Trauer wirklich für nichts garantieren könnte (aber da ich ja keine Waffen trage…).
Aber als Richter ein Todesurteil auszusprechen, oder als “Henker” es zu vollstrecken… Das ist noch ein anderes Paar Schuhe.
Wer hat das Recht, über das Leben eines Anderen zu entscheiden, egal, was dieser getan hat ? Es hilft ja nichts, und ausserdem muss man sich ja nicht unbedingt auf gleichem Niveau wie der Täter begeben.
Strafe muss sein, ist klar. Ich bin ja auch für (echte) Lebenslange Haft, wenn es sich z.B. um Gemeingefährliche Personen handelt. Aber wie Zentao sagt, gibt es auch Leute, die bereit sind, sich zu ändern…
Schwieriges Thema, jedenfalls.