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Mir fällt das oft selbst schwer genug...


Der Verrat der Schweizer Europarats-Parlamentarier

∞  2 Juli 2010, 20:10

Was wir nicht alles ins Feld führen für die Werte der Demokratie, nicht wahr?
Es ist DAS Regierungssystem, dem wir zubilligen, dass es die Interessen der Bürger am besten respektiert, ja, dass es sie vertritt. Im Grunde macht uns erst die Demokratie zu Bürgern. Menschen, die in einem gemeinschaftlichen Raum gemeinsam leben, im Dialog mit einander stehen und ihre Angelegenheiten unter einander regeln, mit wechselnden Mehrheiten – und stets im Bewusstsein, dass man vom Teil der Mehrheit zum Teil der Minderheit werden kann.

Die Schweiz versteht sich nicht als einziges Land als sog. Willensnation – aber kein Land liefert so oft und so eindrücklich immer wieder den Beweis dieses bewussten Willens zum Zusammenhalt – bei unterschiedlichsten Meinungen. Und kein anderes Land ist genau auf diesen Vorgang so sehr angewiesen wie wir. Die Schweiz ist ein sehr kleiner Staat mit verschiedenen einheimischen Kulturräumen in vier Sprachräumen – und zudem noch ein Einwanderungsland mit einem sehr hohen Ausländeranteil. Gestärkt und getestet wird unser System und die politische Diskussion durch das Wesen der direkten Demokratie und, was immer wieder vergessen geht, durch einen starken Föderalismus.

Das Wesen unserer dirketen Demokratie garantiert nicht, dass durch ihre Entscheide keine Grundwerte verletzt werden. Diskriminierungen, subjektiv empfunden oder gar objektiv feststellbar, sind nicht ausgeschlossen. Die Geschichte der Schweiz kennt aber eine Selbstverständlichkeit, von der ganz offensichtlich ganz Europa überfordert wird:
Ein demokratisch gefasster Volksentscheid wird nicht dadurch nichtig, dass er eventuell diskriminierende Elemente enthalten könnte. Er bleibt demokratisch gefasst und gültig – weil unser System die Mittel kennt, solche Entscheide auch stets korrigieren zu können.

Es gehört zum Wesen unserer Demokratie, dass wir uns autonom mit unseren Volksentscheiden auseinander setzen und sie dann korrigieren, wenn sie den sozialen Frieden zwischen uns gefährden. So hat die ganze Schweiz über uns gelacht, weil wir sehr lange kein überall geltendes Frauenstimmrecht kannten – aber wir wussten zumindest um die vorhandenen Widerstände und haben uns damit auseinander gesetzt, haben uns damit auseinandersetzen müssen.
Die berühmte Initiative Gegen den Bau von Minaretten im letzten Herbst ist nun ein neues Beispiel, das, wenn auch eher auf einer symbolischen Ebene, die Frage nach Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe aufkommen lässt. Der Entscheid aber ist demokratisch gefällt worden – und er hat demokratisch behandelt zu werden – dazu gehört auch die Respektierung des Entscheids als Ist-Votum des Volkes, gerade hier, wo 53.4% der Stimmbeteiligten zu 57.5% die Initiative bejaht haben. Gegeninitiativen sind jederzeit möglich, die Überprüfung durch Gerichte bleibt vorbehalten.

Parlamente aber haben nach meiner tiefsten Überzeugung diesen Entscheid der direkten Demokratie in einem Land, das den Volksentscheid als oberstes Willensinstrument der Nation kennt und damit sehr stilsicher und verlässlich Demokratie seit fast zweihundert Jahren in reinster Form vorlebt, zu respektieren.
Es ist für mich daher erschreckend, zu lesen, dass der Europarat die Schweizer Behörden dringend auffordert,

ein Moratorium über das Bauverbot von Minaretten zu erlassen und dieses so rasch als möglich ausser Kraft zu setzen.

Dass der Europarat zu diesem Ergebnis kommt, ist die eine Tatsache, die ich als Demokrat unglaublich finde, die absolute Katastrophe aber scheint mir, dass die sechs Schweizer Parlamentarier, die Mitglied des Europarats sind, gegen den eigenen Volksentscheid mit Ja gestimmt haben, oder es gar nicht notwendig fanden, für diese Abstimmung im Saal zu sein:

Mit Ja stimmten:
Dick Marty, FDP, Tessin
Theo Maissen, CVP, Graubünden
Francine John-Calame, Grüne, Neuenburg
Andreas Gross, SP, Zürich
André Bugnon, SVP, Waadt
nicht im Saal:
Felix Müri, SVP, LU

Im Artikel können verschiedene “Erklärungen” nachgelesen werden. Sie sind für mich schlicht windig und machen die Sache nur noch schlimmer. Skandalös bis einfach nur bedenklich bezüglich des eigenen Demokratieverständnisses ist es für mich, wenn in dem Zusammenhang angeführt wird,

- die Sache sei so schlimm auch nicht wieder nicht, denn eine Resolution des Europarates bewirke ohnehin rein gar nichts (Müri)
oder Tocqueville zitiert wird: – “Die Tyrannei der Mehrheit muss verhindert werden” (Gross). Und dieser weiter:
“Wenn nicht das Bundesgericht, so werde spätestens der europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Umsetzung der Minarett-Initiative verhindern. Eine solche Resolution sei deshalb “Pflicht” für den Europarat.”

Meine Herren – Sie haben als Parlament zu funktionieren und damit als Volksvertreter. Eine Resolution gegen einen demokratischen Volksentscheid des eigenen Landes zu unterstützen, betrachte ich als Verrat am Volk und als direkten Angriff auf unsere Verfassung. Ich habe auch keine Legislative gewählt, welche meint, einem Entscheid einer Judikative vorauseilend folgen zu müssen. Ich will vielmehr die Gewaltentrennung stützen – erst recht, wenn ich lese, wie Sie in Brüssel wie schlappe Windfahnen in den Sesseln hängen – wenn überhaupt.
Meiner Meinung nach gehören alle diese Parlamentarier aus ihren Sesseln in Brüssel entfernt.




  1. Claudia · 3. Juli 2010, 11:35 · #

    Mal eine Frage: hat die schweizerische Volksabstimmungs-Demokratie Grenzen in der Verfassung? Oder kann man mit Mehrheit ALLES beschließen? (Z.B. auch die Todesstrafe etc.)

    In DE sind Parlamentsentscheidungen nicht gänzlich frei, sondern ans Grundgesetz gebunden, das z.B. mehrere Diskriminierungsverbote enthält. Wie auch immer geartete Bürgerentscheide (so sie denn mal eingeführt werden) müssten sich ebenfalls daran halten.

  2. Thinkabout · 3. Juli 2010, 12:58 · #

    Liebe Claudia
    Deine Frage zielt auf einen wesentlichen Unterschied in der Entstehungsgeschichte der beiden Verfassungen: Während die Schweizer Verfassung sich als Ergebnis des Volkswillens versteht, verändert durch unzählige Parlaments- und Volksinitiativen, welche wir als die grösstmögliche Garantie zur Wahrung und Anpassung unserer Grundrechte verstehen, ist das Grundgesetz mit seinen viel absoluter festgeschriebenen Grundwerten eher als Bollwerk gegen einen Teil der geschichtlichen Erfahrungen zu verstehen. Und entsprechend unterschiedlich gehen die beiden Völker politisch auch mit ihrer Verfassung um:

    Wird eine Verfassungsinitiative mit der notwendigen Zahl gültiger Unterschriften von Schweizer Bürgern eingereicht, so prüft der Bundesrat (also die Regierung) von Amtes wegen die inhaltliche Gültigkeit. Massgeblich dabei ist Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung, der verlangt, dass die Bundesversammlung (die Parlamente des National- und Ständerates) eine Initiative für ganz oder teilweise ungültig erklärt, wenn sie gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verstösst. Eine entsprechende Prüfung erfolgte auch im Fall der “Minarettinitiative” insbesondere mit Blick auf unabänderliche Bestimmungen in den wichtigsten Menschenrechtspakten. Die Schlussfolgerung des Bundesrates und Botschaft ans Parlament war, dass zwingendes, unabänderliches, nicht diskutables Völkerrecht nicht verletzt wird.
    Die Botschaft des Bundesrates enthielt hingegen sehr wohl Feststellungen, nach denen diverse Bestimmungenin Menschenrechts-Verträgen verletzt würden. Die Tatsache, dass ein solcher Vertrag u. U. tangiert wird, verunmöglicht aber einen neuen Verfassungsartikel nicht. Es kann allenfalls bedeuten, dass entsprechende Verträge gekündigt oder neu verhandelt werden müssen. Darüber streiten sich dann im Einzelfall Gelehrte und Politiker, und bei uns eben auch das Volk und die Parlamente, bis hierzu Entscheide gefällt werden bzw. gefunden sind.
    Zur Frage, wie zwingendes Völkerrecht einzugrenzen ist, darf gegoogelt werden. Ich verweise gerne auf
    diesen Artikel auf Tagesanzeiger online vom 20. Mai 2007, und zur Vorbereitung bzw. Behandlung der Minarettinitiative im Parlament auf
    die Botschaft der Regierung [PDF]

  3. Mara · 4. Juli 2010, 00:01 · #

    @thinkabout

    Das gilt sicherlich für die Verfassungsrevisionen des späten 20-Jhd – aber nicht unbedingt für die Entsteheungsgeschichte der Verfassung aus dem 19 Jhd. Längst nicht alles, insbesondere im Menschenrechtsbereich ist autonom “Volkeswille” gewesen sondern nur auf Druck des Auslandes zustandegekommen (siehe das Beispeil der Gleichstellung der Juden…etc).
    Traditionell werden Menschenrechte aus der Schweiz nicht durch Institutionen (so wie z.B. in Frankreich etc) sondern durch Personen gewährleistet (gewählte RichterInnen, etc). Grundrechte sind daher in erster Linie nicht Menschenrechte, sondern Bürgerrechte die teilweise auf NichtbürgerInnen ausgeweitet wird.

    Bei dieser Konstellation ist es dann wirklcih die Frage, wem Parlamentarier/Delegierte verpflichtet sind, ihrem Gewisse/eigene Meinung und Vorstellung oder einem im eigenen Land abgehaltenen Volksentscheid.

  4. Ein Bürger · 9. November 2010, 12:22 · #

    Von wegen Demokratie und Bürgernähe!
    Hat schon mal jemand versucht allen Parlamentariern eine wichtige Information zukommen zu lassen, diese anzuschreiben? Ein ziemlich kostenintensiver Zeitaufwand. Denn Mails und wichtige Anhänge werden nicht weitergeleitet, sei deren Innhalt noch so dringend.
    Zuständigen Sekretariate sind mit Burgbrücken vergleichbar und das Burgtor ist mit einem Teertopf ausgerüstet.


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